Donnerstag, 19. Januar 2017

Neuer Passus in vielen Mietverträgen

  Hinweis
Immer wieder findet man einen Zusatz zu Funkantennen, Mobilfunk-Antennen in Mietverträgen

Erklärungen
Der Mieter erklärt, keine Ansprüche aus allenfalls am Haus angebrachten oder noch anzubringenden technischen Anlagen, insbesondere Sende- und Empfangsanlagen, gegenüber dem Vermieter abzuleiten, außer diese werden erst nach Mietvertragsabschluss angebracht und sind nachweislich erheblich nachteilig für den Mieter, wobei diesem die Beweislast obliegt.


Viele dieser unliebsamen Antennen werden auch geschickt verborgen (getarnt).
Siehe Link: http://bmun-gv-at.eu/handyantennen-verborgen.html


Video zum Thema Mobilfunk