Sonntag, 19. Februar 2017

WER DIESE PUPPE BESITZT, MUSS SIE JETZT VERNICHTEN UND DAS AUCH BEWEISEN KÖNNEN

Das klingt total verrückt, ist aber so: Die deutsche Bundesnetzagentur geht gegen dieses Spielzeug vor. Erstes Urteil: Wer die Puppe „My friend Carla“ besitzt, ist jetzt verpflichtet, sie zu zerstören. Und muss dies sogar nachweisen können. Wir haben von solchen Spionage-Puppen schon 2015 eindringlich gewarnt (siehe Link)

Die deutsche Bundesnetzagentur hat das "smarte" Spielzeug nach einer Studie der Universität Saarland nun als verbotenes Spionagegerät eingestuft. Verkauf und Besitz eines solchen Spionagegeräts ist streng verboten und kann in Deutschland mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Diese Puppe muss laut Behörden zerstört werden!
Spionage Puppe: Man soll sie verbrennen!
Grundlegend ist darauf hinzuweisen, dass der kritische Blick der Agentur völlig gerechtfertigt ist. Denn es geht hier um unkontrollierbares „smartes“ Spielzeug: Also zum Beispiel um mit Sensoren, Mikrofonen oder Kameras ausgestatteten und mit dem Internet verbundenen Puppen. Und die können sehr gefährlich sein.

Bereits seit längerem stand Carla ganz oben auf der Liste der Datenschützer. Generell ist Spielzeug, das heimlich Bild- und Tonaufnahmen von Kindern (und Familie) macht, in Deutschland verboten. Zu groß ist die Gefahr, dass Dritte unerlaubt auf diese Hardware zugreifen könnten. Genau das aber ist die Funktion von Carla. Und darum macht die Behörde jetzt mit dem blonden Püppchen kurzen Prozess. In einer Pressemitteilung gibt die Agentur bekannt, Carla sei ein verbotenes Spionagegerät.


Beispiel: My friend Cayla TV Spot - Deutschland

Das heißt, dass ihr Besitz ab jetzt strafbar ist. Und darum sind alle Eltern verpflichtet, die Puppe zu vernichten. Das Ganze ist auch noch entsprechend zu dokumentieren, um im Falle einer Nachfrage (Überprüfung) einen sogenannten „Vernichtungsnachweis“ erbringen zu können.
Also: Machen Sie ein Video, während Sie die Puppe verbrennen. Oder besser: Auf den Wertstoffhof bringen und dieses Formular unterschreiben lassen.
Wer Carla also zu Hause hat, tut gut daran, sie zu vernichten.

Österreich
Auch in Österreich hatten Verbraucherschützer heftige Kritik an dem smarten Spielzeug geübt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte rechtliche Schritte gegen den Hersteller geprüft. Allerdings gibt es im österreichischen Telekommunikationsgesetz keine zu Deutschland vergleichbare Regelung.