Donnerstag, 8. Juni 2017

Ergebnis von medizinischen Alterstests in Schweden: "Minderjährige" Asylbewerber viele doch volljährig

Zu Beginn 2017 begann Schweden mit umstrittenen Alters-Tests bei Flüchtlingen, die angaben, minderjährig zu sein.

Falsches Alter?
Erste Resultate von 581 Testpersonen ergaben, dass 75 Prozent der betroffenen Asylbewerbern tatsächlich bereits über 18 Jahre alt waren. Hintergrund der Untersuchung: Die schwedische Einwanderungsbehörde war in Zugzwang geraten, nachdem Regierungskritiker den Vorwurf geäußert hatten, dass sie nicht in der Lage gewesen seien, das wahrheitsgemäße Alter von Flüchtlingen festzustellen, die angegeben hatten, noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht zu haben. Eigentlich wollte es lieber keiner wissen!

Im Jahr 2015 suchten in Schweden 35.000 nach eigenen Angaben Minderjährige um Asyl an, 2016 waren es 2.199 vorgeblich unter 18-Jährige. Die schwedische nationale Behörde für forensische Medizin, Rättsmedicinalverket, ist in der Lage, Alterstests durchzuführen. Die ersten Tests fanden nun nach Aufforderung vonseiten der Einwanderungsbehörde statt. Bislang hat Rättsmedicinalverket 581 Asylbewerber den Alterstests unterzogen. Die Ergebnisse zeigten, dass hiervon 442 falsche Angaben zu ihrem Alter gemacht hatten, 430 (also die Mehrheit) darunter waren Männer. Die Behörde will nun insgesamt 4.200 Personen genauer überprüfen lassen.

Minderjährige sind nicht immer minderjährig, Syrer nicht immer aus Syrien! Dass viele Asylbewerber falsche Angaben zu ihrem Alter machten, ist nachvollziehbar. Man wusste, dass die EU ohne viel Kontrollen die Menschen in ihre Länder einreisen lässt und Minderjährige in vielen Fällen große Vorteile genießen können. Ganz zu schweigen von möglicheu Strafmaß bei kriminellen Delikten. ...

Vorteile bezüglich der Anerkennung ihres Asylgesuchs und Nachzugsmöglichkeiten für ihre Familien waren ein Grund für die falschen Angaben. Denn eine Rückführung in das Heimatland des minderjährigen Asylbewerbers darf nicht erfolgen, wenn es dort keine erwachsene Bezugsperson gibt, was man ja auch nur behaupten musste.

Auch ging es um umfassende Hilfs- und Betreuungsansprüche
Es geht auch um Geld !
Vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres muss sich die Einwanderungsbehörde zudem um eine Bezugsperson, einen Sozialarbeiter, für die minderjährige Person bemühen. Sie sorgt zudem für eine Unterbringung und Betreuung, zudem besteht ein Recht auf Ausbildung, finanzielle Hilfe und medizinische Versorgung. Da werfen dann viele lieber Ihre Dokumente weg -man wurde ja von Fluchthelfern entsprechend aufgeklärt- und lügen über ihr Alter. Was soll schon passieren?

Doch man kann die Angaben überprüfen - und sollte das auch
Natürlich kann man das Alter von Menschen (auch Flüchtlingen) feststellen -wenn man will. In dem notwendigen Verfahren zur Altersfeststellung werden die Knochen der Weisheitszähne geröntgt und MRI-Scans der Kniegelenke vorgenommen. Schweden wird weiter feststellen wer bei den Altersangaben einfach gelogen und betrogen hat, wer sich so Vorteile und finanziellen Gewinn besorgt hat. Ob auch Deutschland, Österreich oder andere EU-Länder dem Beispiel Schwedens folgen werden? In nächster Zeit wohl kaum.
Vieles wird immer noch toleriert: Der Schleier des Nichtwissens kann schon für viele Verantwortliche angenehmer sein, als die verborgenen Tatsachen auszugraben.
Bildquellen-Symbolbilder: pixabay