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Sonntag, 10. Dezember 2017

Deutschland: Gericht verdonnert Bürgen: Flüchtlingshelfer müssen Jobcenter Tausende Euro zahlen


  • Wer für Flüchtlinge gebürgt hat, muss jahrelang für deren Lebenshaltungskosten aufkommen
  • Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
  • Ein Kläger muss nun vielleicht bis zu 30.000 Euro an den Staat zurückzahlen
Zwei Männer, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben, müssen dem deutschen Staat nun Tausende Euro zurückzahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag entschieden.

Die Männer, ein Deutscher syrischer Herkunft, und ein Türke, hatten sich 2014 verpflichtet, für die Lebenshaltungskosten von je zwei Menschen aus Syrien aufzukommen, damit diese auf sicherem Weg und schnell nach Deutschland kommen konnten. Einer der beiden Männer, William E., hatte auf diese Weise seinen Bruder und dessen Frau in die Bundesrepublik geholt.

Böses Erwachen einiger Gut.menschen
Alle vier Syrer wurden in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt, so dachten die Bürgen, würde der Staat für die Kosten aufkommen (weit gefehlt). Das Jobcenter zahlte den Syrern Leistungen, die ihnen nach dem Sozialgesetzbuch II zustehen. Doch dann forderte der Staat, bzw. genauer die zuständigen Jobcenter, das Geld von den Bürgen zurück. Anm.: Eine Bürgschaft ist etwas heikles, wenn man für jemanden bürgt, dann muss man sich über die Konsequenten dieser  Bürgschaft schon im klaren sein. Auch ist entscheidend, für wen und für was man bürgt. Hier wäre Aufklärung schon dringend notwendig, denn eine Bürgschaft kann  auch in den finanziellen Ruin führen. ...